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   BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 2554/06   

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BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 2554/06 (https://dejure.org/2008,82038)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 BvR 2554/06 (https://dejure.org/2008,82038)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 (https://dejure.org/2008,82038)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvR 614/20

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung nach

    Da nach § 90 Abs. 3 BVerfGG das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der Landesverfassung zu erheben, unberührt bleibt, darf es im Rahmen des § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers ausschlagen, dass er von diesen Rechten vollen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1122/90 -, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 5).

    Deshalb kann im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG auch in einem solchen Fall die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht unterstellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1122/90 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 6 ff.; zu einer landesgesetzlichen Neuregelung vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    bb) Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprächen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2022 - 2 BvR 257/21 -, Rn. 7; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 533/22 -, Rn. 4; vom 24. März 2023 - 2 BvR 431/22 -, Rn. 4), etwa, dass die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3), sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung wegen erfolgreicher

    Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprechen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Der Umstand, dass durch die parallele Erhebung zweier Verfassungsbeschwerden zweimal Kosten entstanden sind, führt nicht dazu, dass die Auslagenerstattung in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als unbillig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris).

  • BVerfG, 21.09.2021 - 2 BvR 220/21

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung wegen Erfolgs einer

    Allein die Tatsache, dass durch dieses Vorgehen zweimal Kosten entstanden sind, führt noch nicht dazu, dass die Auslagenerstattung in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als unbillig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris).

    Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprechen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris), sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

    bb) Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Oberlandesgerichts gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprächen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, Rn. 18; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2021 - 2 BvR 220/21 -, Rn. 8; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2022 - 2 BvR 257/21 -, Rn. 7; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2023 - 2 BvR 533/22 -, Rn. 4; vom 24. März 2023 - 2 BvR 431/22 -, Rn. 4), etwa, dass die Verfassungsbeschwerde vom Zeitpunkt ihrer Einlegung an unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1977/20 -, Rn. 3), sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 30.11.2023 - 2 BvR 323/23

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen nach

    Besondere Anhaltspunkte, die trotz der stattgebenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen die Billigkeit der Auslagenerstattung sprechen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 2554/06 -, juris, Rn. 18), sind nicht ersichtlich.
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